Weitere Entscheidung unten: OLG München, 14.12.2009

Rechtsprechung
   OLG München, 20.07.2006 - 19 U 2131/06   

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https://dejure.org/2006,35551
OLG München, 20.07.2006 - 19 U 2131/06 (https://dejure.org/2006,35551)
OLG München, Entscheidung vom 20.07.2006 - 19 U 2131/06 (https://dejure.org/2006,35551)
OLG München, Entscheidung vom 20. Juli 2006 - 19 U 2131/06 (https://dejure.org/2006,35551)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 30.03.2005 - X ZB 26/04

    Aussetzung wegen Parallelverfahren

    Auszug aus OLG München, 20.07.2006 - 19 U 2131/06
    Jedenfalls liegt er nicht darin, dass in einer ähnlich gelagerten Rechtsangelegenheit gegen Ende des Jahres eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs erwartet wird (vgl. BGHZ 162, 373 ).
  • BGH, 01.03.2004 - II ZR 88/02

    Anforderungen an die Risikoaufklärung bei Werbung für einen geschlossenen

    Auszug aus OLG München, 20.07.2006 - 19 U 2131/06
    Die angesprochenen Interessenten dürfen sich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in einem solchen Prospekt verlassen und davon ausgehen, dass die insoweit unmittelbar Verantwortlichen den Prospekt mit der erforderlichen Sorgfalt geprüft haben und dass darin über alle Umstände aufgeklärt wird, die für den Entschluss, sich zu beteiligen, von wesentlicher Bedeutung sind (st. Rspr., vgl. zuletzt BGH, NJW 2004, 2228 [BGH 01.03.2004 - II ZR 88/02] ).
  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 194/92

    Prospekthaftung auch bei marktfremden Aktienkäufen

    Auszug aus OLG München, 20.07.2006 - 19 U 2131/06
    Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Prospekthaftungsgrundsätzen hat der Prospekt über ein Beteiligungsangebot, welcher im Allgemeinen die wesentliche Unterrichtungsmöglichkeit für einen Beitrittsinteressenten darstellt, ein zutreffendes und vollständiges Bild über sämtliche Umstände zu vermitteln, welche für die Anlageentscheidung von Bedeutung sind (BGH, NJW 1981, 1449 [BGH 06.10.1980 - II ZR 60/80] ; NJW 1993, 2865 [BGH 05.07.1993 - II ZR 194/92] ; ZIP 2000, 1296 [BGH 29.05.2000 - II ZR 280/98] [1297]).
  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 376/89

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im Bauherrenmodell

    Auszug aus OLG München, 20.07.2006 - 19 U 2131/06
    Die Aufklärungspflicht erstreckt sich dabei auch auf solche Umstände, von denen zwar noch nicht feststeht, die es aber wahrscheinlich machen, dass sie den vom Anleger verfolgten Zweck gefährden werden (BGH, NJW 1992, 228 [BGH 26.09.1991 - VII ZR 376/89] [230]).
  • BGH, 12.07.1982 - II ZR 175/81

    Prospekthaftung einer Bank - Ausgabe von Inhaberaktien zur Deckung der

    Auszug aus OLG München, 20.07.2006 - 19 U 2131/06
    Für die Frage, ob ein Emissionsprospekt unrichtig oder unvollständig ist, kommt es dabei nicht allein auf die darin wiedergegebenen Einzeltatsachen, sondern wesentlich auch darauf an, welches Gesamtbild von den Verhältnissen des Unternehmens er durch seine Aussagen dem interessierten Publikum vermittelt (BGH, NJW 1982, 2823 [2824]).
  • BGH, 29.05.2000 - II ZR 280/98

    Prospekthaftung wegen unrichtiger Angaben über die Verwendung angelegter Gelder

    Auszug aus OLG München, 20.07.2006 - 19 U 2131/06
    Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Prospekthaftungsgrundsätzen hat der Prospekt über ein Beteiligungsangebot, welcher im Allgemeinen die wesentliche Unterrichtungsmöglichkeit für einen Beitrittsinteressenten darstellt, ein zutreffendes und vollständiges Bild über sämtliche Umstände zu vermitteln, welche für die Anlageentscheidung von Bedeutung sind (BGH, NJW 1981, 1449 [BGH 06.10.1980 - II ZR 60/80] ; NJW 1993, 2865 [BGH 05.07.1993 - II ZR 194/92] ; ZIP 2000, 1296 [BGH 29.05.2000 - II ZR 280/98] [1297]).
  • BGH, 06.10.1980 - II ZR 60/80

    Prospekthaftung bei unrichtigem oder unvollständigem Prospekt für den Beitritt zu

    Auszug aus OLG München, 20.07.2006 - 19 U 2131/06
    Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Prospekthaftungsgrundsätzen hat der Prospekt über ein Beteiligungsangebot, welcher im Allgemeinen die wesentliche Unterrichtungsmöglichkeit für einen Beitrittsinteressenten darstellt, ein zutreffendes und vollständiges Bild über sämtliche Umstände zu vermitteln, welche für die Anlageentscheidung von Bedeutung sind (BGH, NJW 1981, 1449 [BGH 06.10.1980 - II ZR 60/80] ; NJW 1993, 2865 [BGH 05.07.1993 - II ZR 194/92] ; ZIP 2000, 1296 [BGH 29.05.2000 - II ZR 280/98] [1297]).
  • BGH, 24.07.2003 - III ZR 390/02

    Haftung des Treuhandkommanditisten vor Abschluss des Treuhandvertrages

    Auszug aus OLG München, 20.07.2006 - 19 U 2131/06
    Eine unkontrollierte Mittelabzweigung, wie sie der vom Kläger zitierten Entscheidung BGH, NJW-RR 2003, 1342, [BGH 24.07.2003 - III ZR 390/02] zugrunde lag, war hier durch die Einsetzung eines Einzahlungstreuhänders, der Fachkommission und des Beirats vom Konzept her ausgeschlossen.
  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

    Auszug aus OLG München, 20.07.2006 - 19 U 2131/06
    Dabei dürfen die Prospektverantwortlichen aber eine sorgfältige und eingehende Lektüre des Inhalts des Prospekts bei den Anlegern voraussetzen (BGH, NJW-RR 1992, 879 [BGH 31.03.1992 - XI ZR 70/91] [881]).
  • BVerfG, 24.01.2005 - 1 BvR 2653/03

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Anwendung des ZPO § 531 Abs 2 Nr

    Auszug aus OLG München, 20.07.2006 - 19 U 2131/06
    Diese Anforderungen, die auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind (vgl. BVerfG NJW 2005, 1768 [BVerfG 24.01.2005 - 1 BvR 2653/03] ), wird der Vortrag des Klägers nicht gerecht.
  • KG, 12.09.2002 - 8 U 78/02

    Zulassung neuen Vorbringens in der Berufungsinstanz

  • LG München I, 19.01.2006 - 4 O 20121/04
  • BGH, 20.12.2007 - III ZR 188/06

    Voraussetzungen der drittschützenden Wirkung eines Prospektprüfungsgutachtens

    Auf die Beschwerde des Klägers wird die Revision gegen das Urteil des 19. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 20. Juli 2006 - 19 U 2131/06 - zugelassen, soweit es die gegen die Beklagte zu 1 gerichtete Klage betrifft.
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Rechtsprechung
   OLG München, 14.12.2009 - 19 U 2131/06   

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https://dejure.org/2009,33371
OLG München, 14.12.2009 - 19 U 2131/06 (https://dejure.org/2009,33371)
OLG München, Entscheidung vom 14.12.2009 - 19 U 2131/06 (https://dejure.org/2009,33371)
OLG München, Entscheidung vom 14. Dezember 2009 - 19 U 2131/06 (https://dejure.org/2009,33371)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kapitalanlegerverlust bei Beteiligung an einer Filmfondsgesellschaft: Prospekthaftung der Fondsinitiatoren (hier: der Niederlassung einer internationalen Großbank)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 20.12.2007 - III ZR 188/06

    Voraussetzungen der drittschützenden Wirkung eines Prospektprüfungsgutachtens

    Auszug aus OLG München, 14.12.2009 - 19 U 2131/06
    Hinsichtlich der Beklagten zu 2) hat der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers durch Beschluss vom 20.12.2007, Gz. III ZR 188/06 zurückgewiesen.

    Mit Beschluss vom 20.12.2007, Gz. III ZR 188/06, hat der Bundesgerichtshof die Revision gegen das Urteil des Senats vom 20.07.2006 zugelassen, soweit es die gegen die Beklagte zu 1) gerichtete Klage betrifft.

    Mit Urteil vom 06.03.2008, Gz. III ZR 188/06, hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Senats vom 20.07.2006 im Kostenpunkt - mit Ausnahme der Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) - und insoweit aufgehoben, als die gegen die Beklagte zu 1) gerichtete Klage abgewiesen worden ist, und den Rechtsstreit im Umfang der Aufhebung zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsrechtszugs, an den Senat zurückverwiesen.

    Die zulässige Berufung des Klägers ist - ausgehend von den bindenden Feststellungen des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 06.03.2008, Gz. III ZR 188/06 - im wesentlichen begründet.

    a) Wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 06.03.2008, Gz. III ZR 188/06, Rz. 8, für den Senat bindend festgestellt hat, war der Prospekt hier fehlerhaft.

    cc) Die dem Senat vom Bundesgerichtshof aufgegebene Beweisaufnahme (vgl. Urteil vom 06.03.2008, Gz. III ZR 188/06, Rz. 10, m. w. N.) dazu, ob die Beklagte tatsächlich in eigener Verantwortlichkeit wichtige Schlüsselfunktionen bei der Gestaltung des konkreten Projekts wahrgenommen hat, hat diese Einschätzung nur noch bestärkt und zur vollen Überzeugung des Senates bestätigt:.

    Der Streitwert für das (zweite) Berufungsverfahren bestimmt sich nach dem zuletzt gestellten Zahlungsantrag des Klägers zuzüglich der nach der Differenzwertmethode zu ermittelnden Kosten des erledigt erklärten Teils (vgl. im einzelnen Beschluss des OLG Nürnberg vom 04.05.2006, Gz 5 W 878/06 = JurBüro 2006, 478f. m. w. N:); den letztgenannten Kostenwert schätzt der Senat auf 8.445,65 EUR (vgl. BGH-Akte III ZR 188/06, Bl. 1), woraus sich ein Gesamtstreitwert von 53.694,98 EUR ergibt.

  • BGH, 06.03.2008 - III ZR 298/05

    Zur Aufklärungspflicht gegenüber Anlegern

    Auszug aus OLG München, 14.12.2009 - 19 U 2131/06
    Die gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung der wahrgenommenen Funktion ist nicht ausschlaggebend, sondern der "Leitungsgruppe" können alle Personen zugerechnet werden, denen ähnliche Schlüsselfunktionen zukommen (BGH, Urteil vom 06.03.2008, Gz. III ZR 298/05, Rnr. 15).

    bb) Dass bei dem streitgegenständlichen Fonds aufgrund der Umstände und Indizien die Annahme einer Prospektverantwortlichkeit der Beklagten zumindest nahe liegt , hat der Bundesgerichtshof bereits ausgeführt (vgl. Urteil vom 06.03.2008, Gz. III ZR 298/05, Rnr. 16 ff. zum Urteil des Senates in der Parallelsache 19 U 2529/05):.

    37 b) Zu der Frage, ob sich der Kläger Steuervorteile aus der Anlage auf seinen Schaden anrechnen lassen muss, hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 06.03.2008, Gz. III ZR 298/05 (betreffend den gleichen Fonds), Rnr. 28, auf sein Urteil vom 17. November 2005 (III ZR 350/04 - NJW 2006, 499 Rn. 8 ff) hingewiesen.

  • BGH, 19.02.2009 - III ZR 167/08

    Verschulden bei Prospekthaftung

    Auszug aus OLG München, 14.12.2009 - 19 U 2131/06
    Vor diesem Hintergrund hat sie nicht ohne Fahrlässigkeit annehmen können, der Anleger werde das tatsächliche Risiko der Beteiligung trotz der verharmlosenden Darstellung im Rahmen der zusammenfassenden Restrisikobetrachtung zutreffend einschätzen (BGH, Beschluss vom 19.02.2009, Gz. III ZR 167/08, Rnr. 3).

    Dies schließt auch die Pflicht ein, sich selbst darüber klar zu werden, ob eine besonders werbewirksame und als Verkaufsargument dienende Restrisikobetrachtung die Gefahr in sich birgt, die tatsächlichen Risiken zu beschönigen (BGH, Beschluss vom 19.02.2009, Gz. III ZR 167/08, Rnr. 4).

    32 Wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden hat, kommt dem Anleger auch hier eine auf die Lebenserfahrung gegründete tatsächliche Vermutung zugute, dass er sich bei einer deutlichen Aufdeckung des Risikos eines Totalverlustes gegen eine Beteiligung entschieden hätte (BGH, Urteil vom 14.06.2007, Gz. III ZR 300/05 - NJW-RR 2007, 1329, 1332 Rn. 21; Beschluss vom 19.02.2009, Gz. III ZR 167/08, Rnr. 3).

  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 300/05

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

    Auszug aus OLG München, 14.12.2009 - 19 U 2131/06
    Er erweckte danach den in den Leitgedanken vorbereiteten und durch die als "worst-case-Szenario" bezeichnete "Restrisiko-Betrachtung" vermittelten unzutreffenden Gesamteindruck, dass der Anleger mit seiner Beteiligung nur ein begrenztes Risiko eingehe (vgl. auch Urteile vom 14. Juni 2007,III ZR 300/05, NJW-RR 2007, 1329, 1331 Rn. 13 f; III ZR 125/06 - WM 2007, 1503, 1504 f Rn. 14 f. und vom 22. November 2007, III ZR 210/06).

    32 Wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden hat, kommt dem Anleger auch hier eine auf die Lebenserfahrung gegründete tatsächliche Vermutung zugute, dass er sich bei einer deutlichen Aufdeckung des Risikos eines Totalverlustes gegen eine Beteiligung entschieden hätte (BGH, Urteil vom 14.06.2007, Gz. III ZR 300/05 - NJW-RR 2007, 1329, 1332 Rn. 21; Beschluss vom 19.02.2009, Gz. III ZR 167/08, Rnr. 3).

  • BGH, 23.06.2008 - GSZ 1/08

    Einrede der Verjährung bei unstreitigem Sachverhalt noch in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG München, 14.12.2009 - 19 U 2131/06
    Der Lauf der Frist nach § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB war durch einen Verzicht der Beklagten auf die Einrede der Verjährung vom 30.07.2003 bis 30.10.2003 gehemmt; dieses Vorbringen des Klägers ist durch Schriftsatz vom 02.06.2008 zwar erstmals in der Berufungsinstanz erfolgt, wurde jedoch von der Beklagten nicht bestritten, so dass es nicht gemäß § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO ausgeschlossen ist (vgl. Beschluss des Großen Senates für Zivilsachen des BGH vom 23.06.2008, Gz. GSZ 1/08).
  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler

    Auszug aus OLG München, 14.12.2009 - 19 U 2131/06
    37 b) Zu der Frage, ob sich der Kläger Steuervorteile aus der Anlage auf seinen Schaden anrechnen lassen muss, hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 06.03.2008, Gz. III ZR 298/05 (betreffend den gleichen Fonds), Rnr. 28, auf sein Urteil vom 17. November 2005 (III ZR 350/04 - NJW 2006, 499 Rn. 8 ff) hingewiesen.
  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77

    nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§

    Auszug aus OLG München, 14.12.2009 - 19 U 2131/06
    Hierbei ist zudem noch nicht berücksichtigt, dass die verbleibenden Steuervorteile zum Teil auch aus einer seit dem Anlagezeitpunkt gerichtsbekannt erfolgten Reduzierung des Höchststeuersatzes resultieren, die der Beklagten als Schädigerin nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 22.03.1979, Gz. VII ZR 259/77) ohnehin nicht zugute kommen dürfen.
  • BGH, 09.04.2009 - III ZR 89/08

    Beratungspflichten der Bank im Rahmen der Anlageberatung

    Auszug aus OLG München, 14.12.2009 - 19 U 2131/06
    In welchen Fällen " außergewöhnliche Steuervorteile " vorliegen, hat der Bundesgerichtshof zwar, soweit ersichtlich, bisher nicht konkret entschieden (so wurde z.B. im Beschluss vom 09.04.2009, Gz. III ZR 89/08, Rnr. 8, offengelassen, ob in einem Vermögensvorteil von 4.000 EUR bezogen auf den dortigen Gesamtbetrag der verlangten Ersatzleistung von 53.685.- EUR ein außergewöhnlicher Steuervorteil liegen würde).
  • BGH, 12.11.2009 - VII ZR 233/08

    Vorteilsausgleichung bei Schadensersatz für eine große Immobilie durch Anrechnung

    Auszug aus OLG München, 14.12.2009 - 19 U 2131/06
    Die vom Gesetzgeber gewollte steuerliche Entlastung würde sonst dem Kläger entzogen (vgl. auch zur Eigenheimzulage Urteil des BGH vom 12.11.2009, Gz. VII ZR 233/08).
  • BGH, 28.02.2008 - III ZR 297/05

    Anforderungen an die Darstellung des Risikos einer Kapitalanlage im Prospekt

    Auszug aus OLG München, 14.12.2009 - 19 U 2131/06
    Kenntnis des Klägers von den wahren Verlustrisiken und damit dem Prospektmangel ist spätestens ab 05.09.2002 (Gesellschafterversammlung der V Dritte KG) anzunehmen (vgl. Anlage B 2 und Ausführungen des BGH im Parallelverfahren III ZR 297/05, Urteil vom 28.02.2008, dort Rz. 11).
  • OLG Nürnberg, 04.05.2006 - 5 W 878/06

    Bemessung des Streitwertes bei einseitiger (Teil-)Erledigungserklärung

  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 125/06

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

  • BGH, 22.11.2007 - III ZR 210/06

    Anforderungen an die Darstellung des Risikos einer Kapitalanlage im Prospekt über

  • OLG München, 22.09.2005 - 19 U 2529/05
  • BGH, 16.09.2010 - III ZR 334/09

    Schadensersatzpflicht aufgrund der Grundsätze der Prospekthaftung im Hinblick auf

    Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 19. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 14. Dezember 2009 - 19 U 2131/06 - wird zurückgewiesen.
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